KFZ - Sachverständigenbüro Schweigstill
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Kfz-Sachverständigenbüro Schweigstill - Weißenburger Str. 55 - 44135 Dortmund (Stadtmitte) - Tel.: 0231 / 58 63 125
Sie hatten einen unverschuldeten (oder nur teilweise verschuldeten) Verkehrsunfall ???
Bei Bagatellschäden empfehlen wir zur Wahrung der Schadenminderungspflicht die Einholung eines Kostenvoranschlages (z.B. bei Ihrer Fachwerkstatt). Die Kosten für die Erstellung des KVA müssen Sie als Auftraggeber häufig mit 10% der errechneten Schadensumme bei den Werkstätten sofort begleichen; diesen Betrag bekommen Sie dort bei anschließender Reparatur des Schadens in der Regel gutgeschrieben. Falls Sie also keine Reparatur durchführen lassen, bekommen Sie die Kosten für den KVA kaum erstattet, denn die Versicherungen verweigern dies i.d.R. mit der oben genannten Begründung.
Falls Sie ohnehin nicht reparieren lassen wollen, können Sie demnach auch bei uns einen Kostenvoranschlag in Auftrag geben. Wir berechnen Ihnen hierfür 10% der Reparaturkosten, mindestens aber 35,00 €.
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